Beflaggung öffentlicher Gebäude jahrestag


Vor den meisten Gebäuden öffentlicher Dienststellen in Deutschland stehen Flaggenmaste. Diese sind jedoch in der Regel nur an bestimmten Tagen, d. h. bei bestimmten Anlässen mit Flaggen versehen.
Allerdings sind die Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn sowie alle Dienstgebäude, Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr und der Bundespolizei täglich beflaggt.

Beflaggungserlass

Viele Details der Beflaggung von Bundesbehörden sind im sogenannten Beflaggungserlass geregelt.

Die Vorschriften des Beflaggungserlasses der Bundesregierung gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, einschließlich Bundeswehr und Bundespolizei.

Regelmäßige Beflaggungstage

An folgenden Tagen ist ohne besondere Anordnung zu flaggen (sogenannte „regelmäßige allgemeine Beflaggungstage“)

  • 27. Januar - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
  • 1. Mai - Tag der Arbeit
  • 9. Mai - Europatag
  • 23. Mai - Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
  • 17. Juni - Jahrestag des 17. Juni 1953
  • 20. Juli - Jahrestag des 20. Juli 1944
  • 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
  • 2. Sonntag vor dem 1. Advent - Volkstrauertag (halbmast)
  • nach gesonderter Festlegung: Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag / Tag der Wahl zum Europäischen Parlament

Besondere Anlässe

Das Bundesministerium des Innern kann die Beflaggung aus besonderen Anlässen anordnen z. B. bei Todesfällen, sonstige Trauerfälle (sogenannte “aktuelle Beflaggungserlasse”). Hierbei wird die Flagge nur halbmast gesetzt; das heißt, die Fahne wird zunächst voll gehisst und unmittelbar anschließend auf die halbe Höhe des Flaggenmastes niedergeholt; Banner werden voll gehisst und mit einem Trauerflor versehen.

Bei bestimmten regionalen politischen oder nichtpolitischen Anlässen kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls geflaggt werden.

Zu setzende Flaggen

Es ist die Bundesflagge zu hissen und - wenn ein weiterer Fahnenmast vorhanden ist - die Europaflagge. Bei regionalen und örtlichen Anlässen dürfen daneben auch die Flaggen der Bundesländer und der Gemeinden gehisst werden.

Bundesländer/Gemeinden

Die Bundesländer übernehmen in der Regel die Beflaggungstage des Bundes. Einige Bundesländer haben zusätzliche Beflaggungstage. Die Regelung erfolgt meist in Beflaggungsverordnungen.

Bremen

Beflaggung wie Bund, aber ohne Wahltage zum Bundestag und zum Europäischen Parlament

Mecklenburg-Vorpommern

Beflaggung wie Bund, aber ohne Wahltage zum Bundestag und zum Europäischen Parlament

18. August - Bundesflagge - Tag der Heimat 2007

Sachsen

Keine landeseigenen Beflaggungstage.

Thüringen

Keine landeseigenen Beflaggungstage.

Situation in Österreich

In Österreich existieren keinerlei gesetzliche Pflichten zur Beflaggung von Gebäuden am 1. Mai (Staatsfeiertag) oder am 26. Oktober (Nationalfeiertag).

USA

In den USA sind alle öffentlichen Gebäude täglich mit der Nationalflagge beflaggt. Bei Nacht wird die Flagge eingeholt oder beleuchtet. Vor Gebäuden der einzelnen Bundesstaaten wird auch die Flagge des Bundesstaates gezeigt - allerdings immer niedriger oder kleiner als die Bundesflagge. Oft werden beide am gleichen Mast untereinander gezeigt.

Auch viele Unternehmen zeigen auf ihren Betriebsgeländen die Bundesflagge, oft in riesigen Ausführungen.







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